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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Im Folgenden finden Sie die AGB der Blaguss Reisen GmbH sowie der Blaguss Tour GmbH.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Blaguss Reisen GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Blaguss Reisen GmbH

Geschäfts- und Auftragsbedingungen der Blaguss Reisen GmbH, im Folgenden kurz als "Blaguss" bezeichnet.

1. Die Preisvereinbarungen beziehen sich ausschließlich auf die beauftragte Fahrtstrecke und die angegebene Fahrtdauer. Übersteigt die tatsächlich gefahrene Strecke – aus Gründen, die im Bereich des Bestellers oder der Fahrgäste liegen, bzw. wenn es die Sicherheit erfordert oder verkehrsbedingte Erfordernisse vorliegen – so werden die entsprechenden Mehrkilometer nachverrechnet.
Bei Überschreiten der vereinbarten Fahrtdauer werden pro begonnener Stunde zusätzlich bis zu 60 Euro verrechnet.

2. Blaguss haftet für die rechtzeitige Stellung der schriftlich bestellten fahrbereiten Wagen, soweit nicht Umstände vorliegen, welche Blaguss trotz aller zumutbaren Maßnahmen nicht abzuwenden waren. Blaguss haftet nicht für Ansprüche von Fahrgästen, die sich bei Zwischenaufenthalten nicht rechtzeitig zu der vom Fahrer oder Reiseleiter bekanntgegebenen Abfahrtszeit einfinden. Blaguss haftet auch nicht für Ansprüche von Fahrgästen, welche zurückgelassen werden müssen, weil sie die erforderlichen Personaldokumente (gültiger Reisepass, Visa, etc.) nicht bei sich führen. Ebenso besteht keine Haftung für verspätetes Eintreffen im Zwischenaufenthaltsort oder am Zielort.

3. Busgröße und maximal erlaubte Fahrgastanzahl
Der Autobus darf maximal mit der kommissionierten Anzahl von Fahrgästen besetzt werden.
Unabhängig von der übermittelten Auftragsbestätigung, behält Blaguss es sich vor, einen Bus mit höherer Sitzplatzkapazität als auf der übermittelten Bestätigung vermerkt, zum Einsatz zu bringen und durch einen Buspartner durchzuführen.

4. Jeder Reisende darf auf eigene Gefahr Gegenstände, die er mühelos im Bereich des eigenen Platzes und ohne Belästigung der Mitreisenden unterbringen kann, kostenlos mitnehmen und bei sich behalten (Handgepäck).
Reisegepäck muss derart verpackt und verschlossen sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigungen geschützt ist. Auf den Gepäckstücken müssen Name und Anschrift des Besitzers angegeben sein.
Gefährliche, sperrige oder sonstige ungewöhnliche Gepäckstücke können von der Mitnahme ausgeschlossen werden. Reisegepäck wird nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaumes mitgenommen. Der Reisende hat selbst zu kontrollieren, dass seine Gepäckstücke in den Autobus verladen werden. Blaguss haftet nicht für Gepäckstücke, die nach dem Ausladen aus dem Autobus abhandenkommen. Genauso wird jede Haftung abgelehnt, wenn Gepäckstücke über Nacht im Autobus bleiben oder vergessen wurden.
Für Verluste, Minderung oder Beschädigung des beförderten Reisegepäcks während des Transportes haftet Blaguss nach den für den Verkehr mit Kraftfahrzeugen bestehenden Vorschriften, diese insbesondere nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches über die Rechte und Pflichten eines Frachtführers sowie den Bestimmungen des ABGB.
Im Haftungsfall tritt Ersatzpflicht durch Blaguss bis zur Höhe des nachgewiesenen Schadens, höchstens jedoch bis zu 55 Euro pro Gepäckstück, ein. Eine Haftung für mangelhaft verpacktes, beschädigtes oder unverschlossen abgeliefertes Reisegepäck sowie für Geld- und Wertgegenstände besteht nicht.

4a. Transport von Fahrrädern im Radanhänger
Bei Transporten von Fahrrädern in einem Radanhänger übernimmt Blaguss keine Haftung für eventuelle Schäden an Fahrrädern, die während des Transports oder beim Be- und/ oder Entladen entstehen.

5. Wenn ein Fahrgast den Autobus oder dessen Ausrüstungsgegenstände verunreinigt oder beschädigt, hat der Besteller für die Reinigungs- bzw. Instandsetzungskosten, sowie den damit eventuell verbundenen Verdienstausfall durch Stehzeit aufzukommen.

6. Tiere, die ohne jede Gefährdung oder Belästigung von Fahrgästen befördert werden können, dürfen mit Zustimmung des Lenkers oder Reiseleiters mitgeführt werden.

7. Die Lenker sind verpflichtet, während der Fahrdienstleistung die vorgeschriebenen Pausen einzuhalten.

8. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber hat dieser an Blaguss die bereits entstandenen Kosten, mindestens jedoch 20 Euro Bearbeitungsgebühr, zu ersetzen. Zuzüglich werden, bei Vertragsrücktritt durch den Besteller,

  • ab dem 21. Werktag vor dem bestellten Termin: 10 %
  • ab dem 14. Werktag vor dem bestellten Termin: 40 %
  • ab dem 07. Werktag vor dem bestellten Termin: 70 %


des vereinbarten oder sich aus dem Auftrag ergebenden Entgeltes als Stornogebühr verrechnet. Erfolgt die Absage am Tage des bestellten Termins oder an einem unmittelbar davorliegenden Sonn- oder Feiertag, so beträgt die Stornogebühr 90 % des vereinbarten Entgeltes.

  • No Show: 100 %


9. Der Besteller ist verpflichtet, nach Beendigung der Fahrt auf dem vorliegenden Formular die exakte Personenanzahl, Zeit der Rückkehr, allfällige Routenänderungen, etc. zu bestätigen.

10. Allfällige Beschwerden hinsichtlich Mängel der Durchführung des Fahrtauftrages sind bei sonstigem Verlust eines Minderungs- oder Schadenersatzanspruches auf diesem Formular schriftlich festzuhalten.

11. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an Blaguss direkt, nicht aber an den Lenker erfolgen.

12. Gerichtsstand ist Oberpullendorf.


Es gelten die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr.


Hinweis zur Streitbeilegung gemäß Art. 28 der Verordnung (EU) Nr. 181/ 2011: www.apf.gv.at
Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Unabhängige Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
Passagiere, die mit der Entscheidung des Unternehmens nicht einverstanden sind, können sich in Österreich an die apf wenden. Ihre Unterlagen reichen Sie bitte mittels Beschwerdeformular unter www.passagier.at ein.
Sollte die elektronische Übermittlung für Sie nicht möglich sein senden Sie die Unterlagen per Post an:
Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, Fachbereich Bus, Linke Wienzeile 4/1/6, A-1060 Wien.


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Blaguss Tour GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Blaguss Tour GmbH

Geschäfts- und Auftragsbedingungen der Blaguss Tour GmbH

Mit Anpassung an das Pauschalreisegesetz (PRG), BGBI. 1 Nr. 50/2017 und an das Gewährleistungs-Änderungsgesetz, BGBI. 1 Nr. 48/2001 gelten folgende Geschäftsbedingungen der Blaguss Tour GmbH mit Sitz in 1230 Wien, Österreich, sofern nicht ausdrücklich bei Vertragsabschluss andere Bedingungen vereinbart werden (die Vermittlung einzelner Reiseleistungen oder Tagesfahrten fallen nicht unter das PRG).

Veranstalter ist das Unternehmen, das entweder mehrere touristische Leistungen zu einem Pauschalpreis anbietet (Pauschalreise/Reiseveranstaltung) oder einzelne touristische Leistungen als Eigenleistungen zu erbringen verspricht und dazu im Allgemeinen eigene Prospekte oder z.B. Ausschreibungen zur Verfügung stellt.

Ein Unternehmen, das als Reiseveranstalter auftritt, kann auch als Vermittler tätig werden, wenn Fremdleistungen vermittelt werden (z.B. zusätzlich buchbarer Ausflug am Urlaubsort, Verlängerungsprogramme etc.), sofern es auf diese Vermittlerfunktion hinweist.

Die nachstehenden Bedingungen stellen jenen Vertragstext dar, zu dem die Blaguss Tour GmbH als Veranstalter mit seinen Kunden/Reisenden Verträge abschließt.

Die besonderen Bedingungen

  • der vermittelten Leistungsträger
  • der vermittelten Transportunternehmen (z.B., Flugzeug, Schiff, Bahn) und
  • der anderen vermittelten Leistungsträger gehen vor.

BLAGUSS TOUR ALS VERANSTALTER

Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages – in der Folge Reisevertrag genannt (im operativen Bereich des Veranstalters ist es die Buchungsbestätigung) – den die Buchenden mit der Blaguss Tour entweder direkt (schriftlich, elektronisch, mündlich oder fernmündlich) oder unter Inanspruchnahme eines Vermittlers abschließen. Für den Fall des Direktabschlusses treffen den Veranstalter die Vermittlerpflichten sinngemäß.

Der Veranstalter anerkennt grundsätzlich die gegenständlichen Allgemeinen Reisebedingungen, Abweichungen sind in allen seinen detaillierten Werbeunterlagen gemäß den Bestimmungen des PRG ersichtlich gemacht.

1. Abschluss des Reisevertrags/Reise- oder Buchungsbestätigung
Bei elektronischen Buchungen bestätigt Blaguss den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Der Anmelder geht die Vertragsverpflichtung für alle Mitreisenden ein, die er bei der Buchung angibt.

Der Reisevertrag kommt zwischen dem Buchenden und dem Veranstalter dann zustande, wenn nach Informationserteilung iSd §4 PRG bzw. §15 PRG sowie Übergabe des richtigen Standard-informationsblattes Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Leistung, Termin, Preis) besteht. Dadurch ergeben sich Rechte und Pflichten des Kunden.

2. Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers
Ein Wechsel in der Person des Reisenden ist unter Rücksichtnahme des §7 PRG dann möglich, wenn die Ersatzperson alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt und kann auf zwei Arten erfolgen.

2.1. Abtretung des Anspruchs
Die Verpflichtungen des Buchenden aus dem Reisevertrag bleiben aufrecht, wenn er alle oder einzelne Ansprüche aus diesem Vertrag an einen Dritten abtritt. In diesem Fall trägt der Buchende die sich daraus ergebenden Mehrkosten.

2.2. Übertragung der Reiseveranstaltung
Der Kunde kann die Reiseveranstaltung und das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen. Die Übertragung ist Blaguss Tour entweder direkt oder über den Vermittler innerhalb einer angemessenen Frist (spätestens 15 Tage vorher) auf einem dauerhaften Datenträger mitzuteilen. Der Überträger und der Erwerber haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für die durch die Übertragung tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten zu ungeteilter Hand.

Bei einem Wechsel in der Person des Reisenden kommt es auf jeden Fall zu einer Umbuchungsgebühr, die sich aus dem Aufwand des Reiseveranstalters und den anfallenden Fremdkosten (bereits getätigter Aufwand, Fluglinie, Agentur etc.) zusammensetzt.

3. Vertragsinhalt, Informationen und sonstige Nebenleistungen
Über die auch den Vermittler treffenden Informationspflichten (nämlich Informationen über Pass-, Visa, Devisen, Zoll und gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften) hinaus hat der Veranstalter in ausreichender Weise über die von ihm angebotene Leistung zu informieren. Die Leistungsbeschreibungen im zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Katalog, Flugblattes oder Webseite sowie die weiteren darin enthaltenen Informationen sind Gegenstand des Reisevertrags, es sei denn, dass bei der Buchung anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Es wird aber empfohlen, derartige Vereinbarungen unbedingt schriftlich festzuhalten.

4. Reisen mit besonderen Risiken
Bei Reisen mit besonderen Risiken (z.B. Klettern, Winter- oder Wassersport, etc.) haftet die Blaguss Tour GmbH nicht für die Folgen, die sich im Zuge des Eintrittes der Risiken ergeben, wenn dies außerhalb seines Pflichtenbereichs geschieht. Unberührt bleibt die Verpflichtung des Reiseveranstalters, die Reise sorgfältig vorzubereiten und die mit der Erbringung der einzelnen Reiseleistungen beauftragten Personen und Unternehmen sorgfältig auszuwählen.

5. Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen

5.1. Gewährleistung
Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm der Veranstalter an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die Zustimmung des Kunden findet, erbracht wird.

5.2. Schadenersatz
Verletzt der Veranstalter oder seine Gehilfen schuldhaft die dem Veranstalter aus dem Vertrags-verhältnis obliegenden Pflichten, so ist dieser dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Soweit der Reiseveranstalter für andere Personen als seine Angestellten einzustehen hat, haftet er – ausgenommen in Fällen eines Personenschadens – nur, wenn er nicht beweist, dass diese weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit treffen.

Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit trifft den Reiseveranstalter keine Haftung für Gegenstände bzw. Gegenstände mit hohem Gegenwert, die üblicherweise nicht mitgenommen werden, außer er hat diese in Kenntnis der Umstände in Verwahrung genommen. Es wird daher dem Kunden empfohlen, keine Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen. Weiters ist es ratsam, die mitgenommenen Gegenstände unter Rücksicht auf die Eigenart des jeweiligen Reiselandes ordnungsgemäß zu verwahren und eine Versicherung abzuschließen.

5.3. Mitteilung von Mängeln
Der Kunde hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während der Reise feststellt, unverzüglich einem Repräsentanten des Veranstalters oder dem Reisebüro iSd §13 PRG, welches verpflichtet ist, die Beschwerde unverzüglich an den Reiseveranstalter weiterzuleiten, mitzuteilen. Dies setzt voraus, dass ihm ein solcher bekannt gegeben wurde und dieser an Ort und Stelle ohne nennenswerte Mühe erreichbar ist. Die Unterlassung dieser Mitteilung ändert zwar nicht an den unter 5.1. beschriebenen grundsätzlichen Gewährleistungsansprüchen des Kunden, ist jedoch entsprechend zu berücksichtigen. Sie kann ihm aber als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine eventuellen Schadenersatzansprüche schmälern. Der Veranstalter muss den Kunden aber schriftlich entweder direkt oder im Wege des Vermittlers auf diese Mitteilungspflicht hingewiesen haben. Ebenso muss der Kunde gleichzeitig darüber aufgeklärt worden sein, dass eine Unterlassung der Mitteilung seine grundsätzlichen Gewährleistungsansprüche nicht berührt, sie allerdings als Mitverschulden angerechnet werden kann.

Gegebenenfalls empfiehlt es sich, in Ermangelung eines örtlichen Repräsentanten entweder den jeweiligen Leistungsträger (z.B. Hotel, Fluggesellschaft) oder direkt den Veranstalter bzw. den Reisevermittler über Mängel zu informieren und Abhilfe zu verlangen.

5.4. Haftungsrechtliche Sondergesetze
Der Veranstalter haftet bei Flugreisen u.a. nach dem Warschauer Abkommen und seinem Zusatzabkommen (Montrealer Übereinkommen), bei Bus- und Bahnreisen nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz. Das Recht auf Preisminderung und Schadenersatz lässt die Rechte von Reisenden nach anderen Vorschriften (Fluggastrechte VO etc.) iSd §12 (5) PRG unberührt. Eine nach dem PRG gewährte Schadenersatzzahlung oder Reisepreisminderung wird jedoch auf eine nach der in §12 (5) PRG angeführten Verordnung erbrachte Leistung/Zahlung angerechnet oder umgekehrt.

5.5 Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen
Um die Geltendmachung von Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Kunden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugen zu sichern. Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern können innerhalb von zwei Jahren geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche verjähren nach drei Jahren. Es empfiehlt sich im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Reise direkt beim Veranstalter oder im Wege des vermittelnden Reisebüros geltend zu machen, wobei die Schriftform empfohlen wird. Zu berücksichtigen ist, dass im Hinblick auf Beschwerden auch Rücksprachen/Recherchen vor Ort erforderlich sein können und dies auch einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

6. Rücktritt vom Vertrag

6.1. Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise

a) Rücktritt ohne Stornogebühr
Abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten kann der Kunde, ohne dass der Veranstalter gegen ihn Ansprüche hat, in folgenden, vor Beginn der Leistung eintretenden Fällen zurücktreten:

Wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages, zu denen auch der Reisepreis zählt, erheblich geändert haben oder Kundenvorgaben nicht eingehalten werden können. In jedem Fall ist die Vereitelung des bedungenen Zwecks bez. Charakters der Reiseveranstaltung, sowie eine gemäß Abschnitt 8.1. vorgenommene Erhöhung des Reisepreises um mehr als 8 % eine derartige Vertragsänderung. Der Veranstalter ist verpflichtet, entweder direkt oder im Wege des vermittelnden Reisebüros dem Kunden die Vertragsänderung unverzüglich zu erklären und ihn dabei über die bestehende Wahlmöglichkeit entweder die Vertragsänderung zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten, zu belehren und ihm unter Setzung einer jeweils im Einzelfall (Zweck der Reise, Reiseantritt) angemessenen Frist davon in Kenntnis zu setzen §9 (4) PRG, dass, sollte der Kunde sich nicht innerhalb der angemessenen Frist äußern, sein Schweigen als Zustimmung gilt und der Reisevertrag mit dem geänderten Inhalt zustande kommt. Der Kunde hat sein Wahlrecht unverzüglich auszuüben und kann diesfalls ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurücktreten. Sohin gilt: Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen aus dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Reiseveranstalter vor Beginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Charakter der Reise nicht beeinträchtigen.

Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS, weitere Kommunikationsdienste) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

Sofern den Veranstalter ein Verschulden am Eintritt des den Kunden zum Rücktritt berechtigenden Ereignisses trifft, ist der Veranstalter diesem gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet.

b) Anspruch auf Ersatzleistung
Der Kunde kann, wenn er von den Rücktrittsmöglichkeiten lt. lit. A nicht Gebrauch macht und bei Stornierung des Reiseveranstalters ohne Verschulden des Kunden, an Stelle der Rückabwicklung des Vertrages dessen Erfüllung durch die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reiseveranstaltung verlangen, sofern der Veranstalter zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist. Neben dem Anspruch auf ein Wahlrecht steht dem Kunden auch ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages zu, sofern nicht die Fälle des 7.2. zum Tragen kommen.

c) Rücktritt mit Stornogebühr
Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung vor Reiseantritt und der jeweiligen Reiseart. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen. Der Kunde ist in allen nicht unter lit. a genannten Fällen gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Für ausgeschriebene Reisen, bei denen die Blaguss Tour GmbH als Veranstalter auftritt, ergeben sich pro Person folgende Stornosätze:

Bis 30. Tag vor Reiseantritt......................10 %
29. bis 20. Tag vor Reiseantritt.................25 %
19. bis 10. Tag vor Reiseantritt.................50 %
9. bis 4. Tag vor Reiseantritt....................65 %
Ab dem 3. Tag (72 h) vor Reiseantritt.........85 %
No Show............................................100 %

Flugtickets ab Ausstellung.......................100 %
Eintrittskarten, Theaterkarten..................100 %
Nicht refundierbare Anzahlungen...............100 %

Stornobedingungen des Hotels:
bis 4 Monate vor Anreise kostenfrei
zwischen 4 Monaten und 1 Monat vor Anreise ……………..15%
zwischen 1 Monat und 2 Wochen vor Anreise ……………….33%
zwischen 2 Wochen und 7 Tagen vor Anreise …………………50%
zwischen 7 Tagen und 1 Tag vor Anreise ………………………  90%
bei No Show …………………………………………………………………100%

Im Falle der Unangemessenheit des genannten Satzes kann dieser im Einzelfall vom Gericht gemäßigt werden.

Bereits vom Veranstalter getätigte und nachweislich nicht refundierbare Ausgaben (z.B. Visa-besorgung, nicht refundierbare Anzahlungen für Hotels und andere Leistungen, Tickets ohne Rückerstattungsmöglichkeit etc.) sind im Falle eines Stornos in jedem Fall zur Gänze vom Kunden zu begleichen.

Abhängig von den Leistungsträgern (Hotelunterkünfte, Ferienwohnungen, Schiffsreisen, Zubucherreisen, Sonderzüge und Linienflugreisen zu Sondertarifen) können, von den hier angeführten, abweichende Rücktritts- und Änderungsgebühren zur Anwendung kommen. In diesem Fall weisen wir im Detailprogramm auf die jeweilige Änderung hin.

Rücktrittserklärung
Beim Rücktritt vom Vertrag ist zu beachten:

Der Kunde (Auftraggeber) kann jederzeit dem Auftragnehmer, bei dem die Reise gebucht wurde, mitteilen, dass er vom Vertrag zurücktritt. Bei einer Stornierung/Rücktritt empfiehlt es sich zu Beweiszwecken, dies mittels

  • eingeschriebenen Briefes oder
  • persönlich mit gleichzeitiger schriftlicher Erklärung zu tun.


Maßgeblich ist jedoch der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Blaguss Tour GmbH. Erklärungen, die nach Büroschluss (MO – DO 08.00 – 17.00 Uhr bzw. FR 08.00 – 14.00 Uhr ) eingehen, gelten erst am Beginn des nächsten Arbeitstages als zugegangen.

d) No Show
No-show liegt vor, wenn der Kunde der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestellt, dass der Kunde die verbleibende Reiseleistung nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, hat er 100 Prozent des Reisepreises zu bezahlen. Im Falle der Unangemessenheit der oben genannten Sätze können diese vom Gericht im Einzelfall gemäßigt werden.

6.2. Rücktritt des Veranstalters vor Antritt der Reise
Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung befreit §10 (3) PRG, wenn

a) eine in der Ausschreibung von vornherein bestimmte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und dem Kunden die Stornierung innerhalb der in der Beschreibung der Reiseveranstaltung angegebenen oder folgenden Fristen schriftlich mitgeteilt wurde:

  • bis zum 20. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als 6 Tagen
  • bis zum 7. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von 2 bis 6 Tagen
  • bis 24 Stunden vor Reiseantritt bei Reisen, die weniger als 2 Tage dauern


Trifft den Veranstalter an der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl ein über die leichte Fahrlässigkeit hinausgehendes Verschulden, kann der Kunde Schadenersatz verlangen; dieser ist mit der Höhe der Stornogebühr pauschaliert. Die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens wird ausgeschlossen.

b) Die Stornierung/Rücktritt erfolgt auf Grund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände, d.h. auf Grund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Hierzu zählt jedoch nicht die Überbuchung, wohl aber staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen usw.

c) In den Fällen a) und b) erhält der Kunde den eingezahlten Betrag zurück. Das Wahlrecht gemäß 7.1.b, 1. Absatz steht ihm zu.

6.3. Rücktritt des Veranstalters nach Antritt der Reise
Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Kunde auch im Rahmen einer Gruppenreise die Durchführung der Reise durch grob ungebührlichen Verhaltens, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört, dass die Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist und die Durchführung der Reise dem Reiseveranstalter bzw. allen übrigen Reisenden nicht mehr zumutbar ist. In diesem Falle ist der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft, dem Veranstalter gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

Schließt ein Dritter den Reisevertrag ab, so haftet dieser dann für sämtliche Schäden, die der Reisende verursacht, zur ungeteilten Hand (z.B. Sachwalter etc.). Unmündige und minderjährige Reiseteilnehmer dürfen die gegenständliche Reise nur mit einer Aufsichts- bzw. Begleitperson antreten.

Zusätzlich gilt: Jeder Reiseteilnehmer muss gesundheitlich, geistig sowie körperlich-konstitutionell, in der Lage sein, seine persönlichen Verrichtungen eigenständig zu erfüllen, und allen Anforderungen der gebuchten Reise gewachsen zu sein. Der Reisegast bzw. die buchende Person muss bereits vor der Buchung allfällige Gesundheitsbeeinträchtigungen mitteilen, damit bereits bei der Auswahl und Planung der Reise auf die speziellen Bedürfnisse des Reiseteilnehmers Rücksicht genommen werden kann. Lenker und Reiseleiter bieten, wenn möglich, Unterstützung bei Notfällen an (z.B. Arztbesuch, Transport ins Krankenhaus etc.), übernehmen aber keine weiteren Betreuungsaufgaben.

Der Veranstalter ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn aus welchem Grund auch immer, der Reisegast die Reise nicht mehr fortsetzen kann (z.B. Krankenhausaufenthalt etc.) bzw. der Reisegruppe die Reise zusammen mit dem Reisenden aus Gründen, die in der Sphäre des Reisenden liegen, nicht weiter zugemutet werden kann.

7. Änderungen des Vertrages

7.1. Preisänderungen
Der Veranstalter behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die nicht von seinem Willen abhängig sind, zu erhöhen, sofern der Reisetermin mehr als zwei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind ausschließlich die Änderung der Beförderungskosten - etwa der Treibstoffkosten – der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und entsprechende Gebühren auf Flughäfen oder die für die betreffende Reiseveranstaltung anzuwendenden Wechselkurse. Bei einer Preissenkung aus diesen Gründen ist diese an den Reisenden weiterzugeben. Innerhalb der Zweimonatsfrist können Preiserhöhungen nur dann vorgenommen werden, wenn die Gründe hierfür bei der Buchung im Einzelnen ausgehandelt und am Buchungsschein/Reisevertrag vermerkt wurden. Ab dem 20. Tag vor dem Abreisetermin gibt es keine Preisänderung. Eine Preisänderung ist nur dann zulässig, wenn bei Vorliegen der vereinbarten Voraussetzungen auch eine genaue Angabe zur Berechnung des neuen Preises vorgesehen ist. Dem Kunden sind Preisänderungen und deren Umstände unverzüglich zu erklären. Bei Änderungen des Reisepreises um mehr als 8 Prozent ist ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ohne Stornogebühr jedenfalls möglich (siehe Abschnitt 7.1.a.). Ebenso ist jede Preissenkung iSd §8 (4) PRG an den Kunden weiterzugeben.

7.1.1. Kleingruppenzuschlag
Bei Nichterreichen der festgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl steht es dem Veranstalter frei, einen Kleingruppenzuschlag zu erheben, der max. 8 % des Reisepreises betragen darf. Dieser Kleingruppenzuschlag berechtigt nicht zum Rücktritt von der Reise, wenn diese in der kleinen Gruppe auch tatsächlich lt. Katalogausschreibung durchgeführt wird. Die Bestimmungen des Punktes 7.1. (a) – kostenlose Stornomöglichkeit bei Preisänderungen um mehr als 8 % - bleiben vollinhaltlich aufrecht.

7.2. Leistungsänderungen nach Antritt der Reise
Bei Änderungen, die der Veranstalter zu vertreten hat, gelten jene Regelungen, wie sie in Abschnitt   5 (Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen) dargestellt sind.

Ergibt sich nach der Abreise, dass ein erheblicher Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht wird oder nicht erbracht werden kann, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt angemessene Vorkehrungen iSd §11 (5) PRG zu treffen, damit die Reiseveranstaltung weiter durchgeführt werden kann. Können solche Vorkehrungen nicht getroffen werden oder werden sie vom Kunden aus triftigen Gründen nicht akzeptiert, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt gegebenenfalls für eine gleichwertige oder höherwertige Möglichkeit zu sorgen, mit der der Kunde zum Ort der Abreise oder an einen anderen mit ihm vereinbarten Ort befördert wird (iSd §11 (6, 7) PRG). Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrages dem Kunden zur Überwindung von Schwierigkeiten nach Kräften Hilfe zu leisten.

Für Leistungsänderungen, die ohne Verschulden von der Blaguss Tour durch staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen oder Erkrankung bzw. Unfall eines Reiseteilnehmers verursacht werden, besteht kein Anspruch auf Ersatz.

8. Auskunftserteilung an Dritte
Auskünfte über die Namen der Reiseteilnehmer und die Reisenden werden an dritte Personen auch in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat eine Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Es wird daher den Reiseteilnehmern empfohlen, ihren Angehörigen die genaue Urlaubsanschrift bekannt zu geben.


9. Sonstige Bestimmungen
Die nachstehenden Bestimmungen sind integrierender Bestandteil des Reisevertrages. Der Kunde akzeptiert mit seiner Buchung ausdrücklich diese Punkte und diese sind Geschäftsgrundlage des abgeschlossenen Reisevertrags.

9.1 Änderungen im Programmablauf
Wir planen die Reisen mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen, oft bereits mehr als ein Jahr voraus. Reiseabläufe können sich aus verschiedensten Gründen ändern, etwa aufgrund von Wetter- und Umwelteinflüssen, geänderten Flug- oder Fahrzeiten (Stau, Straßenzustand etc.) oder örtlichen Gegebenheiten wie Festen, Veranstaltungen (z.B. City Marathon etc.) oder geänderten Öffnungszeiten. Die Reisebegleitung/der Busfahrer des Veranstalters bzw. die örtliche Vertretungsagentur kann, wenn sie dies für nötig erachtet – sei es auch Sicherheitsaspekten, höherer Gewalt oder z.B. dem Wetter - den Ablauf der Reise in eigenem Ermessen adaptieren, sofern dadurch weder der Charakter der Reise noch die im Reiseprogramm genannten Besichtigungen abgeändert werden. Im Falle von Änderungen wird sich der Veranstalter bemühen, gleichwertige Alternativen anzubieten bzw. allenfalls entfallene Teile an anderer Stelle nachzuholen. Geringfügige Änderungen von Reiserouten, Zeitplan und Besichtigungen berechtigen nicht zum Reiserücktritt oder Schadenersatzforderung.

Der erste und der letzte Tag der Reise gelten der An- und Abreise. Das Besichtigungsprogramm des ersten und des letzten Tages gilt daher als nicht zugesagt, sondern unter der Voraussetzung der zeitlichen Möglichkeit einer Besichtigung, die vom Reiseleiter entschieden wird.

Die Unterbringung erfolgt grundsätzlich in den angeführten Hotels, wobei Änderungen vorbehalten sind. In diesem Fall begründet eine Änderung (auf gleiche oder höherwertige Kategorie) keinen Anspruch auf Refundierung oder Rücktritt.

9.2. Transportleistungen
Gänzlich außerhalb des Einflussbereiches des Reiseveranstalters liegen Flugverspätungen und Flugausfälle, ebenso wie technische Gebrechen bei Bussen, Schiffen und anderen Transportmitteln im Sinne außerordentlicher, unvermeidbarer Umstände. Der Veranstalter haftet nicht für daraus resultierende Folgen wie z.B. Ausfall von Besichtigungspunkten u.ä.

9.3. Wechsel von Fluglinien
Grundsätzlich ist der Veranstalter verpflichtet, die im Katalog angegebenen Fluglinien und Flugverbindungen beizubehalten. Sofern durch Änderungen der Flugzeiten, der Konditionen oder der wirtschaftlichen Situation einer Fluglinie ein Wechsel der Fluggesellschaft oder der Flugroute als ratsam oder notwendig erscheint, behält sich der Veranstalter ausschließlich aufgrund der genannten Gründe einen derartigen Wechsel vor, ohne dass daraus für den Kunden ein Rücktritts-recht oder ein Recht auf Schadenersatz entsteht, sofern es sich nicht um eine wesentliche bzw. erhebliche Änderung handelt, die den Charakter der Reise beeinflusst und ändert.

9.4. Anreise zum Ausgangspunkt der Reise
Sofern der Kunde zum Ausgangspunkt der Reise selber anreist bzw. die entsprechenden Buchungen bei einem anderen Leistungsträger als dem Veranstalter der Reise vornimmt, haftet er selbst für das pünktliche Erscheinen ab Abreiseort bzw. am vereinbarten Treffpunkt mit der Reisegruppe. Ein Nichterscheinen gilt als No Show im Sinne des Punktes 7.1. (d).

9.5. Gepäckbeschädigung bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen
a) der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäcksverlust, -beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadenanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaft und Reiseveranstalter können die Erstattung aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt ist. Die Schadenanzeige ist bei Gepäckverspätung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten.

b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich dem Reiseveranstalter, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gem. lit. a innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

9.6. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.

Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluglinie den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren.

Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich über den Wechsel informieren.

Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste/“Black List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de.

9.7. Reisebegleitung
Ist in der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Reise eine qualifizierte Reiseleitung bzw. Blaguss-Reisebegleitung vermerkt, so wird der Kunde während der Reise von einem Reisebegleiter der Blaguss Tour oder einer Partneragentur vor Ort betreut. Bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl wird die Reisebegleitung in der Regel aus Österreich mitreisen, es kann jedoch vorkommen, dass die Reisebegleitung die Gäste am Zielflughafen empfängt bzw. nach Ende der Reise im Urlaubsgebiet verbleibt, ohne dass daraus ein Rücktrittsrecht oder ein Recht auf Schadenersatz erwächst.

Im Reisetext des Katalogs können informativ jene Reiseleiter bzw. Lenker angeführt sein, die zum Zeitpunkt der Katalogerstellung eingeteilt sind. Genannte Reiseleiter bzw. Lenker sind nicht Vertragsbestandteil. Eine Änderung in der Person des Reiseleiters oder Fahrers begründet keinerlei Ansprüche.

Bei Reisen mit nationalen oder internationalen Flügen im Zielgebiet kann es vorkommen, dass auch aufgrund der nationalen Vorschriften, die Reisebegleitung wechselt.

9.8. Anzahlung und Restzahlung
Details zur Reiseleistungsausübungsberechtigung von Blaguss Tour GmbH finden Sie auf der Webseite: https://www.gisa.gv.at/abfrage unter der GISA Nr. 33457345, BLAGUSS TOUR GmbH (Sitz 1230 Wien, Firmenbuch FN 513883k beim HG Wien).
Gemäß der Pauschalreiseverordnung (PRV) sind Kundengelder bei Pauschalreisen (ausgenommen Tagesfahrten) des Veranstalters Blaguss Tour GmbH unter folgenden Voraussetzungen abgesichert:

Die Anzahlung erfolgt frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und beträgt 20 % des Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt frühestens 20 Tage vor Reiseantritt – Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden. Darüber hinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden. Anzahlungen bzw. Restzahlungen sind nur in dem Umfang abgesichert, in dem der Reiseveranstalter zu deren Entgegennahme berechtigt ist. Die Absicherungssumme wird vorrangig zur Befriedigung von vorschriftsmäßig entgegengenommenen Zahlungen verwendet.

Reiseversicherungen sind, sofern nicht im Reisepreis inkludiert, kein Bestandteil einer Pauschalreise und unterliegen somit nicht den Bedingungen der PRV. Die Zahlung der Versicherungsprämie ist daher in vollem Umfang nach Abschluss zu leisten.  

Garant ist die BKS Bank AG - 7210 Mattersburg, Hauptplatz 11-12 (Bankgarantie).

Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer Insolvenz beim Abwickler Europäische Reiserversicherung AG, 1220 Wien, Kratochwjlestraße 4, Tel. 01/317 25 00, Fax 01/317 25 00 199) vorzunehmen.

9.9. Visa-, Einreise- und Sicherheitsbestimmungen
Die im Katalog sowie in Ausschreibungen angeführten Hinweise für Visa und Einreise gelten für österreichische Staatsbürger, teil für EU-Bürger, und sind zum Zeitpunkt der Drucklegung gültig. Kunden werden gebeten, vor Buchung deren Nationalität bekannt zu geben, damit über die aktuellen Bestimmungen informiert werden kann.

Da sich sowohl die Einreise- und Zollbestimmungen als auch die Sicherheitsrichtlinien (z.B. für Handgepäck auf Fluglinien) laufend ändern kann, empfehlen wir allen Reisegästen, sich unsere Reiseunterlagen genau anzusehen und sich unmittelbar vor Reiseantritt bei Behörden oder im Internet über die jeweils gütigen aktuellen Bestimmungen zu informieren.

9.10. Regelung über Schiedsklausel
Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungsplattform hin: https://ec.europa.eu/consumer/odr. Bitte beachten Sie aber, dass wir nicht zur Teilnahme an diesem alternativen Streitbeilegungsverfahren verpflichtet sind und derzeit auch nicht daran teilnehmen.


Spezielle Reisebedingungen/Weitere Reisehinweise gemäß EU-Verordnungen und PRG

Auskünfte an Dritte
Wir halten die Vorgaben der DSGVO strikt ein und geben keine Auskünfte an Dritte über Reisende, Reisedaten oder Hotels, egal aus welchem Grund. Bitte hinterlassen Sie Ihre Urlaubsanschrift einem Vertrauten oder Ihren Angehörigen.

Ausländische Busse
Die von uns bei Flugreisen eingesetzten Busse entsprechen dem lokalen, ortsüblichen Standard, der vom Standard der österreichischen Busse mitunter, z.B. bei Komfort, Bord-WC abweicht. Wir versuchen immer, die bestmögliche Qualität vor Ort zu bekommen.

Ausweispflicht / Reisedokumente
Die Reisenden sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten / zu Lasten der Reisenden. Dies gilt nicht, wenn Blaguss unzureichend oder falsch informiert hat.

Für Reisen ins Ausland ist ein gültiger Reisepass oder Personalausweis (mindestens für den Reisezeitraum) erforderlich. Bei einigen Reisen ist es wichtig, dass der Reisepass noch mind. sechs Monate über die Rückreise hinaus gültig ist. Achtung: ein Führerschein ist KEIN Ausweisdokument!

Auf notwendige Visa für österreichische Staatsbürger und EU-Bürger weisen wir im Reisetext ausdrücklich darauf hin.

Sollten Sie nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, dann geben Sie das bitte bei Ihrer Reiseanmeldung bekannt, damit wir Sie über die für Sie gültigen Einreisebestimmungen informieren können. Unter Umständen gelten für Sie andere Einreise- und Visabestimmungen.

Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder aufgefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde. Da dieser Widerruf unter Umständen nicht oder nicht rechtzeitig bei den Grenzkontrollbehörden bekannt ist, kann dies zu Problemen bis zur Einreiseverweigerung führen.

Datenschutz
Ein verantwortungsvoller Umgang mit den persönlichen Daten unserer Kunden und Kooperationspartnern ist für die Unternehmen der Blaguss Gruppe selbstverständlich.
Unsere Datenschutzerklärung können Sie abrufen unter www.blaguss.com/datenschutz oder unter datenschutz@blaguss.com anfordern. Die Zustimmung zur Zusendung von Informationsmaterial kann jederzeit widerrufen werden.

Devisen und Finanzangelegenheiten
Bitte erkundigen Sie sich zeitgerecht über Fremdwährungen, Bankomatgebühren und Akzeptanz von Kreditkarten im Reiseland. Bei Reisen außerhalb der EU sollten Sie mit Ihrer Bank eine eventuell erforderliche Freischaltung der Bankomatkarte abklären. Denken Sie daran, dass bei Bankomatabhebungen im Ausland teils hohe Spesen anfallen können.

Eingeschränkte Mobilität
Sofern auf Ihrer Buchungsbestätigung/Rechnung nicht abweichend angegeben, ist die von Ihnen gebuchte Pauschalreise im Allgemeinen nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet. Gerne lassen wir Ihnen auf Verlangen genauere Informationen über eine solche Eignung unter Berücksichtigung Ihrer Bedürfnisse zukommen.

Flugreisen
Alle angegebenen Flüge sind in der Economy Class gebucht.

Die angeführten Flugzeiten sind Richtzeiten, die sich z.B. bedingt durch Start- und Landegenehmigungen der Fluglinien und Flughäfen ändern können. Gültigkeit haben ausschließlich die im Flugticket angedruckten Flugzeiten. Bei angekündigten Flugzeitenänderungen besteht kein Anspruch auf Entschädigung für erhöhte Reisekosten (z.B. Taxifahrten).

In der Regel gelten die Anzahlungs- und Restzahlungsbedingungen gemäß Geschäftsbedingungen. Bestimmte Flugtickets sind jedoch nicht refundierbar und zu 100 % stornopflichtig. Hierauf werden Sie gesondert hingewiesen.

Bitte beachten Sie die jeweils gültigen Sicherheitsvorschriften und die Richtlinien für das inkludierte Gepäcksstück und das Handgepäck. Um die Sicherheit an Bord des Flugzeugs zu erhöhen, wurden einige Gesetze und Richtlinien erlassen, die u.a. die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck regelt. Weitere Informationen erhalten Sie z.B. hier: https://www.viennaairport.com/passagiere/flughafen/sicherheitskontrolle
Im Zweifelsfalle ist es besser diese Gegenstände im Gepäck zu verstauen, das eingecheckt wird.

Handgepäck
Bitte lassen Sie, wenn Sie den Bus verlassen (auch untertags) keine Wertgegenstände (Handtaschen, Kameras etc.) an Bord. Diese sind nicht versichert und werden im Falle eines Einbruchs nicht ersetzt.

Haustiere
In unseren Bussen werden nur sehr kleine Haustiere (Gewicht bis max. 5 kg) auf dem Platz im Fußraum vor dem Reisegast in einer Transportbox befördert, jedoch nur, wenn dies bei der Buchung bekannt gegeben und von uns bestätigt wurde. Hoteliers sind berechtigt, Gebühren für die Reinigung einzuheben. Stellen Sie sicher, dass Sie die nötigen Papiere für den Grenzübertritt Ihres Haustiers bei sich führen. In manchen Ländern gelten strenge Quarantänevorschriften.

Impf- und Gesundheitsbestimmungen
Die angegebenen Hinweise entsprechen dem Stand der Katalogveröffentlichung. Für die meisten Länder gibt es keine vorgeschriebenen Impfungen, sehr wohl aber Impfempfehlungen. Wir raten Ihnen, diesbezüglich Ihren Arzt des Vertrauens, Apotheker oder z.B. das Reisemedizinische Zentrum www.traveldoc.at oder den Gesundheitsdienst der Stadt Wien https://www.wien.gv.at/gesundheit/beratung-vorsorge/impfen/beratung/ zu kontaktieren. Als Reisevermittler und Veranstalter können wir keine medizinische Aufklärung geben.

Weitere Hinweise finden Sie auf www.bmeia.gv.at.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
Müssen sich immer in Begleitung einer erwachsenen Person befinden. Ist diese Person nicht der Erziehungsberechtigte, wird eine Einverständniserklärung eben dieser benötigt. Alleinreisende Kinder und Jugendliche werden aus Sicherheitsgründen nicht befördert. Jugendliche von 16 bis 18 Jahren dürfen die Reise mit einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten auch alleine antreten.

Kleingruppen
Um langersehnte Urlaubsträume nicht platzen zu lassen, finden Sie bei vielen Reisen einen Zuschlag für kleine Gruppen, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Dieser kommt automatisch zur Anwendung. Weiters könnte dadurch ein kleinerer Bus/mit weniger Sitzen zum Einsatz gelangen.

Korrekter Name
Geben Sie bitte bei der Buchung unbedingt immer Ihren vollen Namen an – gilt auch für Ihre Mitreisenden, wie er auch im Reisepass steht. Speziell bei Flugreisen und bei Ländern mit Visumpflicht können sogar kleine Differenzen bei der Namensangabe zu massiven Problemen und Zusatzkosten führen.

Pauschalreisegesetz
Alle Rechte, Pflichten und Fristen können Sie hier nachlesen: www.justiz.gv.at/pauschalreisegesetz

Preise
Alle angeführten Preise verstehen sich pro zahlender Person in Euro. Der Stand der Tarife und Wechselkurse entspricht dem Zeitpunkt der Programmveröffentlichung.

Welche Leistungen im Reisepreis inkludiert sind, entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Angebot.

Sofern Preise inklusive Fluganreise angegeben sind, enthalten diese sämtliche Zusatzkosten wie Taxen, Treibstoffzuschläge und Sicherheitsgebühren. Diese Zusatzgebühren unterliegen starken, manchmal unerklärlichen Schwankungen, auf die wir als Reiseveranstalter keinen Einfluss haben. Wir müssen eine Änderung dieser Gebühren daher bis zur Ausstellung der Flugtickets vorbehalten (sowohl nach oben als auch nach unten), geben jedoch diese Gebühren ohne Aufschlag an unsere Kunden weiter.

Generell nicht inkludiert sind Visa, allfällige vor Ort zahlbare Orts-/Kurtaxen, Reiseversicherungen, Trinkgelder, persönliche Ausgaben sowie fakultativ angegebene Zusatzprogramme und die Anreise inkl. Parkplatz am Flughafen oder bei der gewählten Einstiegstelle. Diese Preisangaben sind unverbindlich, da wir als Veranstalter meist keinen Einfluss auf die Preise haben.

Reisegepäck
Sollten Sie zusätzliches Reisegepäck – etwa Sportgeräte – mit auf Reisen nehmen wollen, erkundigen Sie sich bitte im Voraus über die Möglichkeit dafür. Grundsätzlich gibt es bei unseren Busreisen keine Beförderung von sperrigen Gütern (wie Fahrräder, Liegebetten, Surfbretter etc.) Pro zahlenden Passagier ist Platz für zwei Gepäckstücke mittlerer Größe sowie für ein Stück Handgepäck, das im Fahrgastraum untergebracht wird. 

Bei Flugreisen beachten Sie bitte auch die Gewichtsgrenzen für das Fluggepäck, eine Überschreitung kann sehr teuer werden.

Reiseliteratur
Sofern bei den Leistungen inkludiert, erhalten Sie mit den Reiseunterlagen einen Reiseführer, der Ihnen als erste Einstimmung auf die Reise dienen soll. Pro gebuchtem Zimmer stellen wir ein Exemplar zur Verfügung.

Reiseunterlagen
Ca. 10 – 14 Tage vor Reiseantritt erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen.

Reklamationen
Trotz umsichtiger und sorgfältiger Planung und Durchführung kann es einmal zu einer Panne kommen.

Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, sind diese an Ort und Stelle unverzüglich der Blaguss-Reisebegleitung, der örtlichen Agentur bzw. dem örtlichen Leistungsträger zur Kenntnis zu geben, um Abhilfe zu verlangen. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen Ihnen Ansprüche nicht zu.

Serviceentgelt
Bitte beachten Sie, dass üblicherweise eine Gebühr für die Buchung (Servicepauschale oder Buchungsgebühr) einhebt. Bedenken Sie, dass Banken, Kreditkartenunternehmen oder die Post ihre Dienstleistungen nicht kostenlos erbringen und das Serviceentgelt zur Deckung des Fremdaufwands für Ihre Buchung dient. Bei Visabesorgung oder anderen Dienstleistungen werden Sie über ein zusätzliches Serviceentgelt im Angebot informiert.


Tagesfahrten (ohne Nächtigung)
Einzeln gebuchte Leistungen sowie Tagesfahrten fallen nicht unter das PRG.

Verpflegung
In den Reiseangeboten sind bewusst nicht alle Mahlzeiten inkludiert. Einen entsprechenden Hinweis finden Sie bei den Inkludierten Leistungen. Sollten Sie bestimmte Speisen nicht vertragen, Allergien haben, Veganer oder Vegetarier sein, teilen Sie uns das bitte bereits bei Buchung mit, damit wir die im Preis inkludierten Speisen nach Möglichkeit entsprechend mit den Hotels/Restaurants abstimmen können.

Bei frühmorgendlichen Abreisen sind Hoteliers nicht verpflichtet, ein Frühstück anzubieten. Eine Lunchbox oder die an Bord gereichte Verpflegung gilt als Teil der gebuchten Verpflegungsleistung.

Versicherung
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung, die neben medizinischen Leistungen im Ausland und Heimtransport, auch Gepäck, Haftpflicht und eine Stornoversicherung beinhaltet, da aufgrund der bereits sehr strengen Stornoregelungen teilweise sehr hohe Kosten (bis zu 100 %) bei einer Absage anfallen können. Wir empfehlen Ihnen eine Versicherung ohne Selbstbehalt – Ihr Reiseberater bietet Ihnen gerne das für Sie passende Versicherungsprodukt an.

Wanderungen, Bergtouren, Radreisen, Wintersport, Klettertouren, Tauchsport
Diese sportliche Betätigung stellt ein höheres Risiko für Teilnehmer dar. Es werden auch höhere Ansprüche an Gesundheit, Ausdauer und an die Ausrüstung gestellt als bei normalen Rundreisen. Weder der Reiseveranstalter noch die Wanderführer haften für Unfälle, Schäden oder Verletzungen. Diese Ausflüge finden auf eigenes Risiko statt. Jeder Reisende ist alleine dafür verantwortlich, dass er den Anforderungen der gebuchten Reise gesundheitlich gewachsen ist.

Auf Grund höherer Gewalt oder anderen örtlichen Gegebenheiten (z.B. Lawinengefahr) können Wanderungen vor Ort durch den Reisebegleiter oder örtlichen Reiseleiter ersatzlos abgesagt werden bzw. eine alternative Route oder Programm gewählt werden. Die Sicherheit geht hier klar vor.

Zoll & Souvenirs
Bedenken Sie bitte, dass man nicht alles in jedes Land mitnehmen darf. Es gibt z.B. Einfuhrbeschränkungen für Alkohol, Lebensmittel oder auch Medikamente (hier benötigen Sie manchmal sogar eine ärztliche Bestätigung).

Alle Artikel, die von gefährdeten Tieren und Pflanzen abstammen, unterliegen weltweit strengsten Verbotsbestimmungen und können sowohl beim österreichischen Zoll als auch im Urlaubsland zu drastischen Strafen führen. Ebenso gibt es in vielen Ländern spezielle Ausfuhrverbote.

Bitte beachten Sie auch die österreichischen Zollbestimmungen.
Nähere Details finden Sie hier: https://www.bmf.gv.at/zoll/reise/reise.html


Ihr Vertragspartner:
Blaguss Tour GmbH
Sitz: 1230 Wien, Richard-Strauss-Straße 32 / FN 513883k
Tel. +43 (0)50655-0
E-Mail: office@blaguss.com

Die Kontaktdaten Ihrer Ansprechperson entnehmen Sie bitte dem Angebot/der Ausschreibung.


Die Vertrags- Bestell- und Geschäftssprache ist deutsch.
Satz-, Druck- und Eingabefehler sind ausdrücklich vorbehalten. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr.
Maßgeblich ist das Recht der Republik Österreich, Gerichtsstand: Handelsgericht Wien Stand: Mai 2022


 


Schlichtungsstelle bei Streitigkeiten von Fahrgästen von Kraftfahrlinien mit dem Beförderungsunternehmen:
(gem. Art 28 der EU-Verordnung Nr. 181/2011): Unabhängige Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf)

Passagiere, die mit der Entscheidung des Unternehmens nicht einverstanden sind, können sich in Österreich an die apf wenden.
Ihre Unterlagen reichen Sie bitte mittels Beschwerdeformular unter www.passagier.at ein.
Sollte die elektronische Übermittlung für Sie nicht möglich sein senden Sie die Unterlagen per Post an:
Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, Fachbereich Bus, Linke Wienzeile 4/1/6, A-1060 Wien.